Kosten


 

Die Gebühren, die für eine anwaltliche Tätigkeit anfallen, sind grundsätzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. 

 

In einer zivilrechtsorientierten Kanzlei richten sich die Anwaltsgebühren i. d. R. nach einem sog. Gegenstands- bzw. Streitwert, anhand dessen in einer Vergütungstabelle die Höhe der jeweiligen Gebühren abgelesen werden können. 

Die Ermittlung der Streitwerte ist gesetzlich vorgegeben. 

Eine endgültige Streitwertfestsetzung erfolgt bei gerichtlichen Verfahren erst durch das Gericht. 

 

Bei der Einleitung von Gerichtsverfahren besteht die Verpflichtung, einen Gerichtskostenvorschuss zu entrichten, sofern die Inanspruchnahme von Prozess-/Verfahrenskostenhilfe nicht in Betracht kommt.

 

Auch für ein erstes Beratungsgespräch fallen Gebühren an. Diese können bis zu 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer betragen.

 

Bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen kommt ggf. die Inanspruchnahme von Beratungs- und Verfahrens-/Prozesskostenhilfe in Betracht.